
TEL.: 04105 / 6539920
24 Std. im Sterbefall erreichbar
Termine zur Zeit nur nach vorheriger Vereinbarung.

Sterbefall
Wenn der Tod eines geliebten Menschen eintritt, stehen viele Fragen im Raum und der Kopf ist oft voller Sorgen.
In diesen Momenten ist es wichtig,
Raum für Trost zu finden und sich Schritt für Schritt zu orientieren.
Zunächst, geben Sie sich Zeit, zu trauern, zu weinen,
zu schweigen oder auch zu lachen –
je nachdem, was jetzt Ihr Herz gerade braucht.
​
Unsere Leistungen verstehen wir ganzheitlich und persönlich.
Von der ersten Ansprache bis zur Beisetzung stehen wir an Ihrer Seite – respektvoll, einfühlsam und authentisch.
Wir beraten Sie in Ruhe zu allen Möglichkeiten, damit Ihre Wünsche und die des Verstorbenen im Mittelpunkt stehen.
Wir besprechen alles persönlich und individuell. Bei uns im Büro oder daheim bei Ihnen, bei einem Spaziergang im Freien oder an einem Ort Ihrer Wahl – Sie bestimmen den Rahmen.
Wir richten uns nach Ihnen und Ihren Bedürfnissen und gehen die Planung der Beisetzung Schritt für Schritt mit Ihnen durch.
Rufen Sie uns an und wir begleiten Sie gemeinsam durch die nächsten Schritte.
​​​
​Sterbefall - was ist zu tun?
​
Sterbefall zu Hause:
-
Hausarzt anrufen:
-
Wenn der Tod während der Sprechzeiten eintritt, kontaktieren Sie den Hausarzt des Verstorbenen.
-
Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie die bundesweite Rufnummer 116117 an.
-
In dringenden Fällen können Sie auch den Feuerwehr-Notruf unter 112 erreichen, insbesondere wenn Sie unsicher sind.
Wichtig:
-
Der Arzt muss den Tod feststellen und die Leichenschau durchführen, bevor Veränderungen an der verstorbenen Person vorgenommen werden dürfen.
​
Sterbefall im Heim oder Hospiz
-
Das Heim- Hospizpersonal ruft den Hausarzt oder einen diensthabenden Arzt an, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.
-
Angehörige benachrichtigen: Das Pflegepersonal verständigt die Angehörigen, die in der Akte des Bewohners als Ansprechpartner angegeben sind.
-
Verabschiedung ermöglichen: Der Verstorbene bleibt für einige Stunden im Zimmer, damit Angehörige sich in Ruhe verabschieden können. Viele Heime/Hospize haben auch eigene Verabschiedungsräume.
-
Bestatter kontaktieren: Das Heim/Hospiz wird ein Bestattungsunternehmen rufen, das die Abholung des Leichnams übernimmt. ​
Wichtig:
-
Wenn Ihr lieber Angehöriger ins Heim oder Hospiz muss, hinterlegen Sie bitte gleich den Bestatter.
​
​
Benachrichtigung der engsten Angehörigen im Todesfall:
Unabhängig davon, unter welchen Umständen ein geliebter Mensch verstirbt,
sollten die engsten Angehörigen noch am selben Tag –
idealerweise unmittelbar nach dem Tod – von den Hinterbliebenen informiert werden.
Sofern der Verstorbene noch berufstätig war,
sollte auch sofort der Arbeitgeber über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden.
​

Wichtige Dokumente

Bestattungsarten




Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt.
Hierbei handelt es sich um eine traditionelle Bestattungsform,
bei der die verstorbene Person in der Erde ruht.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird anschließend in einer Urne aufbewahrt,
die dann auf einem Friedhof beigesetzt werden kann.
Waldbestattung
Die Waldbestattung ist eine naturnahe Bestattungsform, bei der die Asche der verstorbenen Person in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird. Dies geschieht in speziell ausgewiesenen Friedwäldern oder Ruheforsten, die einen friedlichen und naturverbundenen Ort für die letzte Ruhe bieten.
Seebestattung
Die Seebestattung ist eine besondere Form der Bestattung, bei der die Asche der verstorbenen Person im Meer beigesetzt wird. Hierbei wird die Asche in einer speziellen wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben, meist in ausgewiesenen Seegebieten, die hierfür freigegeben sind.

Grabarten
Reihengrab (Sarg & Urne)
-
Merkmal: Einzelgrab, das der Reihe nach vergeben wird
-
Ruhezeit: Festgelegt (i. d. R. 25 Jahre)
-
Verlängerung: Nicht möglich
-
Gestaltung: Eingeschränkt möglich
-
Kosten: Meist günstiger als Wahlgräber
Beachten: Keine Auswahl des Grabplatzes möglich; nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab eingeebnet.
​
Wahlgrab (Sarg & Urne)
-
Merkmal: Grabstelle kann ausgesucht werden; auch als Doppel- oder Familiengrab nutzbar
-
Ruhezeit: i.d.R. 25 Jahre eine Verlängerung ist möglich
-
Gestaltung: Frei wählbar (innerhalb der Friedhofsordnung)
-
Pflege: Müssen die Angehörigen übernehmen, für 25 Jahre
Beachten: Teurer als Reihengräber, aber mehr Gestaltungsfreiheit und längere Nutzung möglich.
​​
Rasengrab oder Staudengrab (für Sarg oder Urne)
-
Merkmal: Bestattung unter Rasenfläche oder mit Stauden, Grabplatte: liegend oder stehend
-
Gestaltung: Eingeschränkt
-
Pflege: durch Friedhof
Beachten: Kombination aus Individualität und pflegefreier Lösung
​
Urnengemeinschaftsgrab
-
Merkmal: halb-anonyme Bestattung auf einer Gemeinschaftsfläche (Rosenhain/Urnenhain usw)
-
Gestaltung: Meist nicht möglich; oft ein Gemeinschaftsdenkmal
-
Pflege: Vom Friedhof übernommen
Beachten: Meist keine individuelle Kennzeichnung oder nur kleine Namensplakette
​
Anonyme Grabstätte (Urne & Sarg)
​
-
Merkmal: Kein Namensschild, keine Gestaltung, keine Information über die genaue Grabstelle
-
Kosten: Günstiger
-
Ruhezeit: Verlängerung nicht möglich und KEINE Umbettung der
-
Pflege: Friedhof übernimmt
-
Wahl: Nur für Menschen, die explizit keine Kennzeichnung wünschen
Beachten: Für Angehörige oft schwer, da kein Ort zum Trauern vorhanden ist
​
​Baumgrab / Bestattung im Friedwald (Naturbestattung)
-
Merkmal: Urne wird am Fuß eines Baumes beigesetzt (auf ausgewiesenem Waldfriedhof oder Waldbereich)
-
Gestaltung: Natürlich, keine Grabpflege nötig
-
Kennzeichnung: Kleine Namenstafel am Baum möglich
-
Pflege: Natur übernimmt – keine Grabpflege erlaubt
Beachten: Nicht jeder Friedhof bietet Baumgräber an; häufig separate Friedwälder
​
​
Besonderheiten:
Es gibt eine Vielzahl von Friedhöfen in Hamburg & im Landkreis Harburg, die unterschiedliche Grabarten anbieten.
Nicht jeder Friedhof hat dieselben Grabarten und jeder Friedhof hat seine eigene Gebührenordnung zum Erwerb eines Grabes.
Es ist ratsam, sich bei der Wahl der Grabart von der Friedhofsverwaltung beraten zu lassen,
um das passende Grab für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
​​
Kosten für Gräber
Erwerben Sie ein Grab, müssen sie Friedhofsgebühren entrichten, damit sie das Nutzungsrecht an dem Grab erhalten. Die Gebühren setzen sich aus den Grabnutzungsgebühren und den Beisetzungskosten zusammen.
Erstere müssen für die Nutzung des Grabes während der Ruhezeit entrichtet werden.
Dazu gehört:
-
das Öffnen der Grabstelle
-
das Auskleiden der Grabstelle mit Matten oder Grün
-
das Schließen des Grabes
-
das Einebnen der Grabstelle
-
die Benutzung der Kapelle
​
Grabauflösung
-
Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstelle ausgelaufen und die sogenannte Ruhezeit verstrichen ist, wird das Grab aufgelöst.
-
Die Ruhezeit ist die Zeit, in der die Totenruhe nicht gestört und ein Grab nicht aufgelöst werden darf.
-
In der Regel liegt die Ruhezeit für ein Grab bei fünfundzwanzig oder bis zu dreißig Jahren.
Je nach Bestattungsart und Bodenbeschaffenheit auf Friedhöfen kann die Ruhezeit variieren. Bitte beachten Sie die Friedhofssatzung. -
Das Nutzungsrecht kann nur verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.
-
Die Kosten für eine Grabauflösung müssen die Angehörigen des Verstorbenen tragen.
​
